AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen Fuchs connect GmbH und dem Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gehen anders lautenden Bedingungen, die vom Kunden übersandt werden, in jedem Falle vor. Abweichende Vereinbarungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

2. Angebot und Auftrag

Das Angebot ist zeitlich befristet, entweder nach den gesetzlichen Regelungen oder den verbindlichen Angaben in der Offerte selbst. Die AGB  sind integrierender Bestandteil jeder Offerte. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer AGB.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in CHF ab Werk und exklusive MwSt. Verrechnet werden die bei Auftragserteilung gültigen Listenpreise bzw. die in einem Angebot festgehaltenen Preise. Die Preisbindung beträgt in jedem Fall maximal sechs Monate. Der Kunde übernimmt alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Falls Fuchs connect GmbH die Leistung erbracht hat, erstattet der Kunde ihr die daraus entstandenen Kosten gegen entsprechenden Nachweis zurück.

4. Lieferung

Der Versand geht zu Lasten des Kunden. Fuchs connect GmbH ist in der Wahl der zweckmässigen Versand- bzw. Transport- und Verpackungsart auf Kosten des Kunden frei. Fuchs connect GmbH darf dem Kunden Aufwendungen, die z.B. durch spezielle Lieferzeiten, -orte oder Eilsendungen entstehen, zusätzlich in Rechnung stellen.
Die Liefertermine werden nach bestem Wissen vereinbart und verstehen sich ab Werk. Überschreiten der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zur Annullierung des Auftrages oder zur Forderung von Schadenersatzansprüchen. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu gehört insbesondere, dass sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet.
An neue Kunden erfolgt die erste Lieferung auf Vorauszahlung oder per Nachnahme. Folgebestellungen werden unter Vorbehalt der Bonität mit Rechnung geliefert.

5. Zahlung

Alle Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto ab Fakturadatum zur Zahlung fällig. Abzüge sind unzulässig. Das Zurückhalten von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen, infolge irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen, ist nicht statthaft.
Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten aus Vertragsverhältnissen mit Fuchs connect GmbH in Verzug, kann Fuchs connect GmbH Lieferungen und die Erbringung von Leistungen (inkl. Garantieleistungen) verweigern, ohne für den daraus entstehenden Schaden zu haften. Fuchs connect GmbH kann dem Kunden eine Nachfrist von 30 Tagen setzen und nach deren unbenutztem Ablauf den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse) oder weiterhin Erfüllung des Vertrags verlangen. Hält Fuchs connect GmbH an der Erfüllung des Vertrags fest, so ist sie berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Nachnahme auszuführen. Hält der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit einen Zins von 5 % p.a. zu entrichten.
Bei Aufträgen mit einem Nettobetrag über CHF 3'000.-- stellt Fuchs connect GmbH bei Auftragserteilung 1/3 des Warenwertes in Rechnung, sofern keine Teillieferungen verrechnet werden. Die Akonto-Zahlung ist Bestandteil der Konditionen im Angebot.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen. Besitz- oder andere Rechte auf Warenzeichen, Handels- und Markennamen kann der Kunde nicht beanspruchen.

7. Nutzen und Gefahr, Inbetriebnahme, Haftung


Nutzen und Gefahr der bestellten Ware gehen mit ihrem Versand ab unserem Domizil auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Abgang der Lieferung oder Teillieferung und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt.
Der Kunde gewährleistet, dass Geräte und Anlagen vorschriftsgemäss durch Fachpersonal angeschlossen und in Betrieb gesetzt werden. Die Installation der Ware ist ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung Sache des Kunden. Der Kunde übernimmt die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der für die Inbetriebnahme notwendigen Einrichtungen, Geräte und Anlagen.
Der Kunde stellt den Benutzern die entsprechende Bedienungsanleitung zur Verfügung und weist sie auf deren Befolgung hin.
Eine allfällige Haftung von Fuchs connect GmbH wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

8. Garantie


Für alle Waren beträgt die Garantiezeit einheitlich 24 Monate. Erfolgt eine Nachbesserung, verlängert sich die Garantie bezüglich dem nachgebesserten Mangel (nicht der gesamten Ware) um 3 Monate. Ausgenommen von der Garantie sind Verschleissteile.
Die Garantie gilt nur für Material- und Fabrikationsfehler. Sie gilt z.B. nicht für Fehler aufgrund unsachgemässer Installation bzw. Inbetriebnahme und Behandlung, mangelnder Wartung, normaler Abnutzung, von Eingriffen und Manipulationen sowie von äusseren Umständen wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. Fuchs connect GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die von uns gelieferte Hardware/Software mit der beim Anwender vorhandenen oder im Markt erhältlichen Hardware/Software kompatibel ist. Die Gewährleistung für dadurch entstandene direkte oder indirekte Schäden und allf. Datenverlust ist ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beginnt ab Fakturadatum. Für Mängel, die ihre Ursache nachweisbar in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben, verpflichtet sich Fuchs connect GmbH, die mangelhafte Ware nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung und Minderung sowie die Geltendmachung von Schadenersatz.
Die mangelhaften Waren sind dabei unverzüglich nach Auftreten des Mangels an uns zurückzusenden. Jede weitere Gewährleistung wird abgelehnt, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage und der Neumontage.
Alle nicht ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbehelfe finden keine Anwendung, insbesondere (aber nicht abschliessend): Das Recht auf Geltendmachung der teilweisen oder gänzlichen Unverbindlichkeit des Vertrages zufolge von Übervorteilung oder Irrtum (einschliesslich Grundlagenirrtums); Die Regelung der Verjährung in Art. 210 OR.

9. Rücksendungen & Beanstandungen

Rücksendungen ohne die erforderlichen Angaben, wie Absender, Kommission, Rechnungs- oder Auftrags-Nr. und einer kurzen Begründung werden nicht bearbeitet.
Fabrikneue Artikel in unbeschädigter Originalverpackung und ohne zusätzliche Aufkleber nehmen wir während 2 Wochen ab Auslieferung ohne Bearbeitungsgebühr zurück. Für verspätete Rücksendungen bis zu 4 Wochen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (Prüfaufwand) von 20% des Nettobetrages, mindestens CHF 60.--. Anschliessend werden Rücksendungen ohne vorgängige Absprache mit Fuchs connect GmbH nicht mehr akzeptiert. Versandkosten, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art, sowie auch Versand und Beförderung der Rücksendung, gehen zu Lasten des Kunden. Kundenspezifisch gefertigte Artikel werden nicht zurückgenommen.
Beanstandete Artikel müssen, sobald ein Mangel oder Defekt festgestellt wird, unverzüglich retourniert werden. Sofern der Mangel nicht von der Garantie gedeckt ist, stellen wir den Aufwand für die Reparatur oder die Kosten für einen Ersatzartikel in Rechnung.

10. Ersatzgeräte

Fuchs connect GmbH kann dem Kunden nach freiem Ermessen für Artikel mit einem Warenwert unter CHF 300.--, die mit einer Beanstandung oder zur Reparatur eintreffen, vorab Ersatzgeräte zur Verfügung stellen.

11. Mustersendungen

Muster- und Ansichtssendungen müssen spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Versanddatum in einwandfreiem Zustand an Fuchs connect GmbH retourniert werden. Sind sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei uns eingetroffen, stellen wir diese Artikel in Rechnung. Falls sie beschädigt sein sollten, stellen wir die Reparatur in Rechnung. Fuchs connect GmbH entscheidet nach freiem Ermessen, ob sie Rücksendungen nach 3 Wochen akzeptiert. Falls die Rücksendung akzeptiert wird, trägt der Kunde die mit der verspäteten Rücksendung verbundenen Kosten.

12. Restbestände

Artikel aus Lagerräumungen und gemischten Restbeständen können wir nicht zurücknehmen. Diese werden umgehend zu unserer Entlastung retourniert.

13. Haftung

Die Haftung von Fuchs connect GmbH für Ansprüche des Kunden – unabhängig vom Rechtsgrund – sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Fuchs connect GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen, vergebliche Aufwendungen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.

14. Schlussbestimmungen

Fuchs connect GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, die im Auftrag und für Rechnung von Fuchs connect GmbH tätig sind, beizuziehen (Recht zur Substitution).
Der Kunde ist sich bewusst, dass Fuchs connect GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) durch ihre Mitarbeitenden und beigezogene Hilfspersonen bearbeiten wird und diese Daten zur Abwicklung des Vertrags verwendet werden. Die Personendaten des Kunden dürfen von Fuchs connect GmbH insbesondere zur Pflege der Geschäftsbeziehungen und zu Marketingzwecken, für Kreditauskünfte und Bonitätsprüfungen genutzt werden. Hierfür dürfen sie auch Dritten, wie z.B. Kreditversicherungen im Ausland, zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen stellt Fuchs connect GmbH durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Massnahmen die Gewährleistung des Datenschutzes sicher.
Diese AGB enthalten den gesamten Vertragswillen der Parteien und ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtstand

Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht. Erfüllungsort, Gerichtsstand sowie vereinbarter Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz/Sitz ist für beide Parteien das Rechtsdomizil der Fuchs connect GmbH. Fuchs connect GmbH hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.


Funktionsbedingungen für Produkte der Fuchs connect GmbH mit IP-Technologie (AGB)

Um die fehlerfreie Funktion von IP-Kommunikationsanlagen sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass ausreichend Bandbreite im Netzwerk verfügbar ist.

1. Verantwortung


Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine ausreichende Bandbreite im Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Fuchs connect GmbH empfiehlt den Einsatz bestimmter Technologien um die Bandbreite für die Türkommunikation zu gewährleisten. Dies sind u.A. eigene Netzwerke oder VLAN. Im Weiteren sollte die verfügbare Kanalkapazität insgesamt nur zu einem kleinen Teil ausgeschöpft werden.

2. Übertragung

Die Verkabelung des Netzwerkes muss gemäß der Norm EN50173 erfolgen. Alle aktiven Ethernet Komponenten müssen dem Standard IEEE 802.3 entsprechen. Wenn der Kommunikationsweg WLAN umfasst, müssen die Geräte den Standards der IEEE 802.11 entsprechen und untereinander kompatibel sein. Aufgrund von Störungen, begrenzter Reichweite und Sicherheitsproblemen kann die Nutzung des WLAN durch den unerwarteten Verlust der Konnektivität beeinträchtigt werden. Fuchs connect GmbH kann den Einsatz von WLAN für kritische Anwendungen daher nicht empfehlen.

3. Mobile

Wenn die Kommunikation über mobile Datenverbindungen erfolgt, gelten die gleichen Restriktionen wie für die Verwendung von WLAN. Zusätzlich müssen große zeitliche und räumliche Schwankungen in der Verfügbarkeit der Bandbreite bedacht werden. Weiterhin können Datenverbindungen über Mobilfunknetze zusätzliche Kosten verursachen. Diese müssen durch entsprechende Verträge mit einem Provider gewährleistet werden und liegen daher außerhalb der Services von Fuchs connect GmbH.

4. Routing

Das Routing im IP-Netzwerk muss eine bidirektionale Kommunikation zwischen den Geräten ermöglichen. Sofern eine Firewall verwendet wird, darf diese SIP Audio/Video Verbindungen nicht beeinträchtigen. Dies beinhaltet u.a. die Ports 80, 5060 (SIP), 5061 (SIP/TLS). Die Ports, welche für die Payload-Streams verwendet werden, unterscheiden sich von den Standard-Ports und werden in der Regel durch das SIP-Protokoll festgelegt. Zum Beispiel nutzen RTP und RTCP typischerweise zufällige UDPPorts zwischen 1024 und 65535. Die Firewalls müssen in der Lage sein, sich an das Verhalten spezifischer Protokolle anzupassen. Bei dem verwendeten Transport-Protokoll handelt es sich entweder um TCP oder UDP.  Sofern Serverfunktionalitäten (z.B. SIP Registrar/Proxy Server, SIP User Agents) auf dem Gerät verwendet werden, muss durch den Netzwerkadministrator eine statische IP Adresse vergeben werden.

5. Zugriffe

Wenn ein NA(P)T Router installiert ist, muss durch den Netzwerkadministrator sichergestellt werden, dass die Clients Zugriff auf jede benötigte Serverfunktionalität haben. Sofern das WAN Interface des Routers über eine dynamische IP Adresse verfügt und die Serverfunktionalitäten über das Internet zugänglich sein sollen, sollte entweder eine statische IP-Adresse oder ein dynamischer DNS Service verwendet werden. Hierbei kön-nen zusätzliche Kosten entstehen. Bitte beachten Sie, dass einige Protokolle Application Layer Gateway Funktionalitäten erfordern welche in den NA(P)T Routern integriert sein müssen um ordnungsgemäss zu funktionieren.

6. Haftung

RKAG übernimmt keine Haftung für sicherheitsrelevante Netzwerkprobleme die durch böswilliges Eindringen Dritter verursacht wurden.

7. DTMF

SIP-Geräte müssen die Signalisierung von DTMF Tönen via Inband und SIP INFO und gemäß RFC2833 (RFC4733) unterstützen.

8. Kompatibilität

Audio/Video Codecs der Endnutzergeräte müssen kompatibel sein. Bitte prüfen Sie die Produktspezifikationen.  IP-Produkte werden für Kompatibilität zu anderen SIP-Geräten entwickelt. Die Kompatibilität kann jedoch nicht für alle auf dem Markt verfügbaren Geräte garantiert werden.